|
|
Algemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Unterkünfte können wöchentlich, also von Samstag bis Samstag, Freitag bis Freitag oder von Montag bis Montag, in der Wochenmitte von Montag bis Freitag oder am Wochenende von Freitag bis Montag gebucht werden. Die Ankunftszeit ist ab 15.00 Uhr und die Abreisezeit ist bis spätestens 10.00 Uhr möglich. Nach Rücksprache und mit Zustimmung des Eigentümers sind auch andere Regelungen möglich.
2. Nach erfolgter Reservierung der FeWo empfangen Sie die Rechnung
und ist die Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages zu leisten .
Weiterhin erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung , welche Sie
dann, versehen mit Ihrer Unterschrift, an uns zurücksenden. Der
Restbetrag ( 50 % ) ist spätestens 6 Wochen vor Ihrer Ankunft zu
zahlen.
Es ist natürlich auch möglich den gesamten Betrag gleich zu
entrichten . Sie sparen dadurch Überweisungskosten und erhalten
sofort alle weiteren Unterlagen.
3. Nachdem der vollständige Betrag gezahlt wurde empfangen Sie
die weiteren Unterlagen (Adresse, Route und alle notwendigen
Informationen zu Ihrer FEWO)
4. Die Höhe der von Ihnen an den Vermieter zu zahlenden
Annullierungskosten richtet sich nach dem Annullierungszeitpunkt:
a. Bei einer Annullierung, die mehr als 12 Wochen vor dem
Anreisedatum erfolgt, sind 25 % des Mietpreises fällig.
b. Bei einer Annullierung, die im Zeitraum zwischen 8 bis 12 Wochen
vor dem Anreisedatum erfolgt, sind 50 % des Mietpreises fällig.
c. Bei einer Annullierung, die im Zeitraum zwischen 4 bis 8 Wochen
vor dem Anreisedatum erfolgt, sind 75 % des Mietpreises fällig.
d. Bei einer Annullierung, die innerhalb von 4 Wochen vor dem
Anreisedatum erfolgt, sind 100 % des Mietpreises fällig.
5. Der vollständige Rechnungsbetrag ist also spätestens 6 Wochen
vor Ihrem Anreisetag zu zahlen. Falls Sie dieser Forderung nicht
nachkommen, verfällt Ihre Buchung und treten die im Punkt 4 bereits
genannten Bestimmungen ein, Dies kommt einer Annulierung gleich.
6. Für Personenschäden die in oder um das Haus herum entstanden
sind, wird keine Haftung übernommen.
7. Die Mieter übernehmen die Kosten der Wiederherstellung bzw.
Instandsetzung der verursachten Schäden am Mobilar und am Gebäude.
Sie haben den Vermieter unverzüglich zu informieren.
8. Die Mieter können durch den Eigentümer/Verwalter aufgefordert
werden das gemietete Objekt umgehend zu verlassen; falls Besitz
beschädigt oder missbraucht wurde oder andere berechtigte Gründe
vorliegen.
9. Wir empfehlen Ihnen eine gültige Reise-und
Rücktrittsversicherung, sowie eine Haftpflichtversicherung zu
besitzen Eventuelle Risiken und Kosten die mit eimem Rücktritt
verbunden sind werden durch den Mieter getragen.
|